POL-S: Erneut schwerer Betrug durch falsche Polizeibeamte

  • veröffentlicht am 23.11.2021 09:11 Uhr
  • Polizeibericht

Stuttgart-Ost (ots)

Unbekannte Täter haben sich am Montag (22.11.2021) gegenüber einem 80 Jahre alten Mann aus Stuttgart-Ost als falsche Polizeibeamte ausgegeben und so eine hohe Geldsumme erbeutet. Der 80-Jährige erhielt gegen 13.15 Uhr einen Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten, in dem dieser vorgab, dass es zu einer Festnahme einer verbrecherischen Bande gekommen sei. Bei der Bande sei eine Liste gefunden worden, auf der der Name des 80-jährigen Mannes stehen würde. Im weiteren Verlauf erweckten die Betrüger den Anschein, dass die Ersparnisse des Seniors in Gefahr seien und er diese zum Schutz an die Polizei aushändigen solle. Gegen 13.45 Uhr ließ der 80-Jährige einen falschen Polizeibeamten in seine Wohnung und übergab ihm Bargeld in Höhe von mehreren Zehntausend Euro. Unter dem Vorwand die Geldscheine auf Echtheit zu überprüfen, verließ der Betrüger mit der Beute die Wohnung.

Die Polizei rät:

- Seien Sie sich bewusst, dass es sich bei dieser Art von Anruf um eine Betrugsmasche handelt. Die Polizei fordert sie niemals dazu auf, Geldbeträge oder Wertgegenstände zu übergeben. - Geben Sie am Telefon keine Einzelheiten zu finanziellen Hintergründen preis - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. - Ziehen Sie beim geringsten Zweifel Verwandte, Vertrauenspersonen oder die Polizei zu Rate. - Um Gewissheit zu haben, dass Sie auch wirklich mit einem echten Polizeibeamten telefonieren, raten wir Ihnen, sich nicht ausschließlich vom Anrufer anrufen zu lassen. Legen Sie auf und rufen selbstständig die Polizei unter der Rufnummer 110 an. Drücken Sie hierfür nicht die Rückruftaste. - Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung. Fordern Sie an der Haustüre - insbesondere von Personen ohne Uniform und Streifenwagen - prinzipiell einen Dienstausweis. Achten Sie hierbei auf möglicherweise gefälschte Dienstausweise.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter

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