POL-S: Über 20.000 Euro durch kombinierte Betrugsmasche erbeutet

  • veröffentlicht am 31.03.2022 09:03 Uhr
  • Polizeibericht

Stuttgart-Bad Cannstatt (ots)

Unbekannte haben am Mittwoch (30.03.2022) mit einer kombinierten Betrugsmasche aus Enkeltrick, Schockanruf und Falscher Staatsanwalt bei einer 83 Jahre alten Frau aus Bad Cannstatt eine hohe Geldsumme erbeutet. Der angebliche Enkel rief gegen Mittag bei der 83-Jährigen an und gaukelte vor, in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt gewesen zu ein. Um eine angebliche Haftstrafe abzuwenden, soll ein vermeintlicher Staatsanwalt eine Kaution gefordert haben. Hierzu sollte die Seniorin im Haushalt verfügbares Bargeld zusammensuchen, in einen Briefumschlag stecken und zum Amtsgericht Stuttgart bringen. Der angebliche Staatsanwalt gab dann plötzlich an, dass zufällig ein Bote in der Nähe wäre und das Geld persönlich abholen komme. Die 83-Jährige übergab kurz darauf an ihrer Haustür den Briefumschlag mit dem Bargeld dem unbekannten Mann. Kurz nach der Geldübergabe meldete sich der angebliche Staatsanwalt erneut und forderte weitere 40.000 Euro für die Beerdigung des Unfallopfers. Als die Seniorin angab, erstmal auf die Bank gehen zu müssen, sie dort jedoch das Geld nicht ohne Nachfragen abheben könne, gab ihr der angebliche Staatsanwalt den Tipp, als Grund für die Abhebung die Tilgung eines Kredits anzugeben. Die 83-Jährige wurde daraufhin misstrauisch und rief ihren Sohn an, woraufhin der Schwindel aufflog und sie die Polizei verständigte.

Aus diesen Gründen rät die Polizei:

- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los. - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach Geld, Schmuck oder Wertgegenständen. - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen. - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Bekannten, denen Sie vertrauen. Kontaktieren Sie den Angehörigen, um den es geht, einfach selbst und erkundigen Sie sich nach dessen Befinden.

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